Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von Simi’s Event GmbH (nachfolgend «Simi’s Event») abgeschlossenen Vereinbarungen, betreffend Events aller Art und den damit verbundenen Dienstleistungen.

2. Vertragsabschluss
Simi’s Event stellt dem Kunden jeweils ein schriftliches Angebot resp. eine Auftragsbestätigung für den Event und die damit verbundenen Dienstleistungen zu. Die Angaben bezüglich Kosten werden exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen (wenn nicht explizit inklusive MWST vermerkt). Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zum Angebot von Simi’s Event vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und eine Akontozahlung von 50%, mindestens jedoch Fr. 2'000.00, wird fällig.

3. Kündigung/Rücktritt durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden storniert und oder abgesagt, haftet der Kunde in jedem Fall für die bereits von Simi’s Event vorgenommenen Dienstleistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in jedem Fall in Rechnung gestellt.

Angefallenen Drittkosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellungen, etc.) samt Annullationskosten sind durch den Kunden in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen.

Bei einer Absage/Annullation gelten folgende Bedingungen:

Geleistete Anzahlung in jedem Fall:                                                 100%
bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anlass / der Dienstleistungen:   50 % des Rechnungsbetrages
1-29 Tage vor dem vereinbarten Anlass / der Dienstleistungen:     100% des Rechnungsbetrages

Bei Annullation oder Absage werden keine Rückvergütungen durch Simi’s Event geleistet. Eine Absage oder Annullation hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen.

4. Kündigung/Rücktritt durch Simi’s Event
Hat Simi’s Event Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder ihren Ruf gefährdet, so ist Simi’s Event berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.

Sollten unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse, höhere Gewalt oder eine erhebliche Erhöhung der Risiken aller Art die Abhaltung eines Anlasses verunmöglichen oder unangemessen erschweren, kann Simi’s Event die Durchführung absagen oder verschieben. Der Auftraggeber/Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz.

5. Preise
Die Preise richten sich nach den separaten Tarifen von Simi’s Event. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei die von Simi’s Event erstellten Angebote bis nach Ablauf der schriftlich bekanntgegebenen Frist ihre Gültigkeit behalten.

6. Rechnungsstellung
Die von Simi’s Event ausgestellten Rechnungen sind detailliert gegliedert und generell innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.

Eine Akontozahlung für die Dienstleistungen von Simi’s Event über 50% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch Fr. 2‘000.00, wird jeweils sofort fällig. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innert der vorgegebenen Frist ist Simi’s Event berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Sämtliche in Rechnung gestellten Leistungen von Simi’s Event sind in jedem Fall 21 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig. Nach erfolgtem Anlass erstellt Simi’s Event eine Schlussabrechnung mit allfälligen Abweichungen. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung sind in Ziffer 8 geregelt.

7. Haftung
Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Inventar/Mobiliar sowie Mietobjekten, wie auch für jeden aufgrund zweck- und vertragswidriger Nutzung entstandenen Schaden.

Sämtliche Haftungsansprüche für Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Objekten sowie alle weiteren Ersatzansprüche des Kunden gegenüber Simi’s Event sind ausgeschlossen. Die Haftung von Simi’s Event ist in allen Fällen beschränkt auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Simi’s Event haftet in keinem Fall für Folgeschäden.

8. Teilnehmerzahl
Spätestens 10 ganze Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum der Durchführung hat der Kunde von Simi’s Event die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die Teilnehmerzahl ist verbindlich und für die Rechnungsstellung massgebend. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl verändert sich entsprechend der Rechnungsbetrag nach oben. Bei weniger Teilnehmern bleibt die ursprünglich angegebene Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung unverändert.

9. Miete
Die Vermietung von Räumlichkeiten, Mobiliar und Materialien jeglicher Art richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern nichts oder nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Mietgebühren für Artikel, die nicht benützt wurden, können nachträglich nicht rückerstattet werden.  

10. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Simi’s Event untersteht dem Schweizerischen Recht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Simi’s Event ist Zug. Simi’s Event hat jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

 

Rotkreuz, 01.01.2021